Beschlüsse der BHV 2024 zu Tourenleitenden im ADFC - ADFC Böblingen-Sindelfingen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Böblingen-Sindelfingen e. V.

Beschlüsse der BHV 2024 zu Tourenleitenden im ADFC

Wir informieren über die Beschlüsse der BHV 2024 zum Thema Tourenleitende im ADFC in der folgenden Handreichung.

Zertifizierungspflicht für neue Tourenleitende ab 2025

Beschluss der BHV 2024 (90% Zustimmung)

Der ADFC verfolgt das Ziel, dass alle von ADFC-Gliederungen angebotenen Radtouren von ausgebildeten und kompetenten Tourenleitenden durchgeführt werden.

Alle Personen, die ab dem 01.01.2025 neu in die ADFC-Tourenleitung einsteigen, müssen dafür als TourGuide zertifiziert sein.

Die Vorstände der Gliederungen, die Radtouren anbieten, können diese neuen Tourenleitenden von dieser Pflicht befristet ausnehmen. Dies gilt nicht für Mehrtagestouren.

Gliederungen können bis 31.12.2024 ihre erfahrenen Tourenleitenden festlegen. Dazu müssen bis 31.12.2024 alle Tourenleitenden ohne TourGuide-Zertifikat von den Gliederungen mit dem Verteiler TO-RAD-TL in der WebApp gelistet werden.

Was heißt das konkret?
Radtouren des ADFC werden in Verantwortung der jeweiligen Gliederungsvorstände angeboten. Ab 2025 können ADFC-Radtouren nur durch zertifizierte ADFC-TourGuides und erfahrene Radtourenleitende durchgeführt werden.

Erfahrene Tourenleitende:
Die Gliederungsvorstände legen fest, wer erfahrene Tourenleitende in ihrer Gliederung sind. Diese Personen müssen bis 31.12.2024 in der WebApp mit der Kategorie TO-RAD-TL gekennzeichnet werden. (siehe FAQ)

Erfahrene Tourenleitende, die schon in der WebApp in der Kategorie TO-RAD-TL aufgeführt sind, dürfen weiterhin ADFC-Radtouren durchführen. Alle bisher zertifizierten ADFC-TourGuides sind bereits in der Kategorie TO-RAD-TL. 

Neue Tourenleitende müssen sich ab 2025 als TourGuide zertifizieren lassen.

Ausnahme:
Gliederungsvorstände können neue Tourenleitende (die ab 2025 Touren anbieten wollen) befristet von dieser Pflicht befreien. Auch hierfür ist eine Kennzeichnung in der WebApp erforderlich, und zwar mit der dafür vorgesehenen Kategorie TO-RADTL-25. (siehe FAQ)

Mehrtagestouren:

Hier gilt der Beschluss: Für ADFC-Radtouren, die ab 2025 angeboten werden, gilt ausnahmslos, dass diese nur durch zertifizierte TourGuides  oder erfahrenen Tourenleitende durchgeführt werden dürfen. Ausnahmen sind nicht möglich.

Zusätzliche Info zum Radtouren- und Veranstaltungsportal:

Ab Ende des Jahres 2024 wird es möglich sein, Touren, die von zertifizierten TourGuides geführt werden, im ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal prominent hervorzuheben. Das geschieht über eine Checkbox im Backend, die den Status als TourGuide symbolisiert und wird im Frontend mit entsprechendem TourGuide-Logo angezeigt. Diese Zuweisung ist ein Angebot, das die besondere Qualität der Ausbildung von TourGuides hervorhebt, basiert aber auf Freiwilligkeit. Es können weiterhin auch Touren von Tourenleitenden ohne Zertifikat im Radtouren- und Veranstaltungsportal veröffentlicht werden.

Verpflichtung Erste-Hilfe-Kurs für alle Tourenleitenden ab 2026 

Beschluss der BHV 2024 (88% Zustimmung)

Alle Personen, die ab 01.01.2026 eine Tourenleitung übernehmen, müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben.

Die Prüfung des Erste-Hilfe-Nachweis obliegt den veranstaltenden Gliederungsvorständen und muss von diesen in der Mitgliederverwaltung dokumentiert werden. Ein Erste-Hilfe-Nachweis ist maximal drei Jahre gültig und muss dann erneuert werden. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Personen, auf die die Ausnahme-Regelung für die TourGuide-Ausbildung zutrifft (siehe Beschlüsse BHV 2023 und BLR September 2024).

Was heißt das konkret?

Der ADFC verfolgt das Ziel, dass alle von ADFC-Gliederungen angebotenen Radtouren von dazu ausgebildeten und kompetenten Tourenleitenden durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Tourenleitung muss ein gültiger Erste-Hilfe-Nachweis vorliegen.

Die Prüfung obliegt den Gliederungsvorständen. Die Dokumentation erfolgt durch die Kennzeichnung mit der Kategorie TO-TG-G4 in der WebApp. (siehe FAQ)

Ausnahmen

TourGuides verfügen durch ihre Zertifizierung bereits über diesen Erste-Hilfe-Nachweis.

Bestimmte Personengruppen, sind von der Nachweispflicht ausgenommen, diese sind hier aufgeführt.

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https://boeblingen-sindelfingen.adfc.de/artikel/beschluesse-der-bhv-2024-zu-tourenleitenden

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