
FAQ Tourenleitung © ADFC
FAQ zum Thema Tourenleitung
Hier findest Du häufig gestellte Fragen und kompakte Antworten rund um das Thema Leitung geführter Radtouren im ADFC.
Müssen Personen, die ab dem 01.01.2025 neu in die ADFC-Tourenleitung einsteigen, dafür als TourGuide zertifiziert sein?
Ja. Vorstände der Gliederungen, die Radtouren anbieten, können neue Tourenleitende von dieser Pflicht befristet ausnehmen (dies ist nicht möglich für Mehrtagestouren).
Wie erfolgt diese befristete Ausnahme von Personen, die neu in die ADFC-Tourenleitung einsteigen?
Die Gliederung wählt in der WebApp die Kategorie TO-RADTL-25 aus. Dabei ist es notwendig, eine zeitliche Befristung anzugeben. Dies liegt im Ermessen und der Verantwortung des Gliederungsvorstands. Dazu müssen in der Adressen-WebApp die Felder "von" mit dem Tagesdatum und "bis" mit der gewünschten Befristung ausgefüllt werden. Das WebApp-Handbuch im Aktivenbereich beschreibt, wie man eine Kategorie hinzufügt.
Können erfahrene Tourenleitende ohne TourGuide Zertifikat auch weiterhin Touren für den ADFC leiten?
Ja, Gliederungsvorstände konnten diesen Tourenleitenden den Verteiler TO-RAD-TL bis 31.12.2024 zuordnen. (siehe Punkt 1 und 2).
Wie und durch wen erfolgte die Genehmigung als erfahrene Tourenleitung?
Gliederungsvorstände konnten bis zum 31.12.2024 ihre erfahrenen Tourenleitenden ohne TourGuide-Zertifikat in der WebApp in der Kategorie TO-RAD-TL nachtragen. Danach können dort keine Tourenleitenden durch die Gliederungsvorstände mehr hinzugefügt werden.
Muss bei zertifizierten TourGuides auch die Kategorie TO-RAD-TL in der WebApp nachgetragen werden?
Nein. Alle bis zum 31.12.2024 zertifizierten ADFC-TourGuides bekamen die Kategorie TO-RAD-TL von der Bundesgeschäftsstelle zugewiesen. Seit 2025 erhalten neue ADFC-TourGuides nur noch die Kategorie TO-TOURG-MG. Touren im ADFC können also von Personen mit mindestens einer dieser Kategorien geleitet werden: TO-TOURG-MG, TO-RAD-TL oder TO-RADTL-25. Die Kategorien TO-TOURG-MG und TO-RADTL-25 werden mit Befristung eingetragen und müssen aktuell sein.
Wer darf ADFC-Mehrtagestouren leiten?
Ausschließlich zertifizierte ADFC-TourGuides oder erfahrene Tourenleitende. Ab dem 01.01.2027 werden nur noch Mehrtagestouren vom ADFC veröffentlicht und kommuniziert, die von zertifizierten ADFC-TourGuides durchgeführt werden. Das betrifft z.B. die Bewerbung der geführten Radtouren in gedruckten Programmheften, im ADFC-Radtouren- und Veranstaltungsportal und auf Gliederungswebseiten.
Wie lange gilt das ADFC-TourGuide-Zertifikat?
Drei Jahre. Es kann anschließend durch den Besuch eines „Refresh“-Kurses um weitere 3 Jahre verlängert werden. Erfolgt kein „Refresh“-Kurs innerhalb von drei Monaten nach Zertifikatsende, ruht das TourGuide-Zertifikat. Eine Übersicht zu allen ADFC-TourGuide Seminaren und Refresh-Kursen (online und in Präsenz) findest Du hier im RVP. Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Merkblatt zur ADFC-TourGuide-Ausbildung
Ist ein Erste-Hilfe-Kurs Teil der ADFC‑TourGuide‑Ausbildung?
Nein. Ein Erste‑Hilfe‑Kurs ist weder Bestandteil der ADFC‑TourGuide‑Ausbildung noch der TourGuide‑Refresh‑Kurse. Das TourGuide‑Zertifikat wird unabhängig von einem Erste‑Hilfe‑Nachweis ausgestellt.
Ist eine Erste-Hilfe Bescheinig notwendig, um ADFC-Touren zu leiten?
Ja. Anerkannt werden Erste-Hilfe-Kurse in Präsenz im Umfang von neun Unterrichtseinheiten (45 Min.) - maßgeblich sind hier die bundesweiten Kriterien der Berufsgenossenschaften. Ein Erste-Hilfe-Nachweis ist maximal drei Jahre gültig und muss dann erneuert werden. Die durchführende Gliederung ist verpflichtet, den Nachweis zu überprüfen und muss von diesen in der WebApp ab 2026 dokumentiert werden.
Gibt es Ausnahmen für diese Erste-Hilfe Regelung?
Ja. Wie bei der Verpflichtung für die TourGuide-Zertifizierung sind bestimmte Personengruppen von der Nachweispflicht ausgeschlossen. Artikel zu Ausnahmen-Erste-Hilfe-Nachweis
Gilt die Erste-Hilfe Regelung auch für Tourenleitende ohne ADFC-TourGuide Zertifikat?
Ja. Alle Personen, die ab 01.01.2026 eine ADFC-Tour leiten, müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Die Prüfung des Erste-Hilfe-Nachweises obliegt den veranstaltenden Gliederungsvorständen und muss von diesen in der WebApp ab 2026 dokumentiert werden.
Kann ich einen erfahrenen Tourenleitenden auch nach 2024 in der Web-App markieren, damit dieser Radtouren leiten kann?
Nein, für diesen Fall muss eine befristete Ausnahme vorgenommen werden (siehe 2.).








