Kinder- und Jugendschutz im ADFC - ADFC Böblingen-Sindelfingen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Böblingen-Sindelfingen e. V.

Radfahrender Junge

Radfahrender Junge © Winora | pd-f

Kinder- und Jugendschutz im ADFC

Hier findest du Empfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz im ADFC, insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen. Außerdem gibt es Vorlagen rund um das polizeiliche Führungszeugnis für Personen, die Kinder betreuen.

Empfehlungen und Grundsätze Kinder- und Jugendschutz

Damit Veranstaltungen mit Kindern gut klappen und qualitativ und rechtlich gut abgesichert sind, hat der ADFC-Bundesverband aus Anlass eines jugend-fahrrad-festivals (jufafe) Empfehlungen und Grundsätze herausgegeben. Du findest die „Empfehlungen und Grundsätze Kinder- und Jugendschutz“ in der Download-Box. Der Bundesverband empfiehlt allen Gliederungen, auch bei ihren eigenen Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen nach diesen Empfehlungen vorzugehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Reisen: In jeder Gruppe sollte eine volljährige Betreuung dabei sein.
  • Verantwortlich für die Geschlechter sind eine männliche und eine weibliche Betreuung.
  • Je Gruppe wird empfohlen, dass mindestens ein Teammitglied eine Juleica (Jugendleiter|in Card) hat oder eine berufliche Qualifikation z.B. eine pädagogische Ausbildung oder Juleica-ähnliche Ausbildung hat. Möglich ist natürlich auch, eine entsprechend qualifizierte Person einzubinden (Kirche, Pfadfinder, o.ä.).
  • Je Gruppe ist wenigstens ein Teamer dabei, der eine Erste-Hilfeausbildung (nicht älter als 2 Jahre) und eine Person sollte eine Radtourenleiterausbildung haben.
  • Das Gesetz verlangt, dass Gruppenleiter ab dem 15. Lebensjahr beim Vorstand ihrer verantwortlichen Jugend-/Ortsgruppe/Kreisverband ein qualifiziertes Polizeiliches Führungszeugnis zur Einsicht vorlegen. Das Führungszeugnis kann kostenlos beim Einwohnermeldeamt beantragt werden, wenn der Beantragungsgrund in einem Schreiben vom ADFC formuliert wird.

Führungszeugnisse

Über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis nimmt der Vorstand der Gliederung einen Vermerk auf. Beachte: es dürfen keine Kopien gemacht werden oder Inhalte daraus notiert werden! Ehrenamtliche Betreuer erhalten ihr Führungszeugnis gebührenfrei, wenn sie eine Bescheinigung ihres Vorstands vorlegen. In der Downloadbox findest du Vorlagen dazu.

https://boeblingen-sindelfingen.adfc.de/artikel/kinder-und-jugendschutz-im-adfc

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