Vereinfachung des Erste-Hilfe-Nachweis - ADFC Böblingen-Sindelfingen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Böblingen-Sindelfingen e. V.

Vereinfachung des Erste-Hilfe-Nachweis

Der BLR März 2025 hat Vereinfachungen beschlossen beim erforderlichen Nachweis einer Erste-Hilfe-Zertifikates für Tourenleitende, TourGuides und Fahrsicherheitstrainer:innen.

Die Zertifizierung zum TourGuide bzw. zum:zur Fahrsicherheitstrainer:in ist nun entkoppelt worden von der Nachweispflicht der Ersthelferausbildung.

Beschluss des BLR März 2025

Dabei gelten für die Gültigkeiten bzw. Aufrechterhaltung der jeweiligen Qualifikation folgende Regeln:

  • Die Laufzeiten der jeweiligen Qualifikationen beeinflussen sich gegenseitig nicht. D.h. eine Verlängerung der einen Qualifikation hat keinerlei Einfluss auf die Laufzeit der/einer anderen Qualifikationen.
  • Eine Qualifikation kann nur dann aktiv in Anspruch* genommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme eine aktuelle Ersthelferausbildung vorliegt.
  • Ruhezeiten verlängern nicht die Laufzeiten von Qualifikationen
  • Eine Ersthelferausbildung ist max. 36 Monate aktuell, danach muss sie erneuert werden, es sei denn es liegt eine der beschlossenen Ausnahmeregelungen zur Ersthelferausbildung (z.B. aktiv ausgeübter medizinischer Beruf) vor.

Um die Zertifizierung als TourGuide oder Fahrsicherheitstrainer:in in Anspruch zu nehmen (also die Funktion auszuüben) ist nun ein Erste-Hilfe-Zertifikat nachzuweisen; die durchführenden Gliederungsvorstände prüfen den Nachweis und dokumentieren den Nachweis in der digitalen Mitgliederverwaltung (WebApp).

(*Eine aktive Inanspruchnahme ist etwa eine Leitung einer Radtour oder die Durchführung eines Fahrsicherheitstrainings. Werbung dafür zählt nicht darunter.)
Liegt keine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung (bzw. eine Ausnahme davon) vor, so ruhen Qualifikationen, d.h. die Qualifikationen können erst dann wieder aktiv in Anspruch
genommen werden, wenn die Ersthelferausbildung erneuert wird.

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