Warum braucht der ADFC ein Kinderschutzkonzept? - ADFC Böblingen-Sindelfingen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Böblingen-Sindelfingen e. V.

Kind auf Kidical Mass

Kind auf Kidical Mass © ADFC/April Agentur

Warum braucht der ADFC ein Kinderschutzkonzept?

Das Kinderschutzkonzept schafft klare Rahmenbedingungen, um Kinder innerhalb des ADFC vor Gewalt zu schützen. Es schützt aber auch Ehren- und Hauptamtliche. Die Umsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe.

Kinder und Jugendliche sind auf besonderen Schutz angewiesen und haben gemäß UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Schutz vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Leider ist Gewalt an Kindern und Jugendlichen auch in Deutschland Alltag und betrifft damit auch den ADFC.  Aber nicht nur den ADFC: viele Vereine erarbeiten derzeit individuelle Kinderschutzkonzepte. Ein Grund dafür: das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ verpflichtet seit Juli 2025 Vereine, die mit Minderjährigen arbeiten und öffentliche Förderungen erhalten, ein Kinderschutzkonzept zu haben.

Zeitplan

Das ADFC-Kinderschutzkonzept wird aktuell durch die Bundesgeschäftsstelle mit externer fachlicher Begleitung erarbeitet und soll auf der BHV 2026 eingesetzt werden. Ein Begleitgremium mit Vertreter*innen der Landes- und Ortsebene wird vorher Feedback geben. 

Prävention

Das Kinderschutzkonzept hilft dem ADFC, vorzubeugen und mit möglichen Vor- und Verdachtsfällen angemessen umzugehen. 

  • unabsichtliche Grenzverletzungen
  • Übergriffe und strafrechtlich relevantes Verhalten
  • Gewalt unter Kindern
  • Gewalt im digitalen Raum

Schutz für alle: auch im Haupt- und Ehrenamt

Ein verbandsweit gültiges Kinderschutzkonzept schützt nicht nur Minderjährige, sondern dient dazu, den ADFC und die Menschen im ADFC zu schützen, indem Unsicherheiten geklärt werden. Zum Beispiel könnten sich Radfahrtrainer:innen fragen: 

  • Darf ich körperliche Hilfestellung geben oder stehe ich dann schon unter Generalverdacht?
  • Wie verhalte ich mich richtig?
  • Was tue ich, wenn ich beobachte, dass ein Kind falsch behandelt wird oder wenn mich eine Beschwerde erreicht? 

Aktuell stellen wir hierzu noch keine Informationen oder Unterstützung bereit. Die Folgen könnten aber weitreichend sein: Überforderung, Gerüchte, Konflikte oder desaströse Berichterstattung. 

Ziele 

Der ADFC schafft mit einem Kinderschutzkonzept klare Rahmenbedingungen, um Kindern eine sichere und geschützte Umgebung innerhalb des Vereins zu gewährleisten und ihre Rechte zu schützen. Der ADFC schützt auch seine Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen und gibt ihnen einen sicheren Rahmen für ihr Verhalten Kindern gegenüber. Der ADFC weiß, wie in (Verdachts-)Fällen zu handeln ist. Das Konzept trifft Regelungen für alle ADFC-Ebenen. Das Schutzkonzept hilft um den ADFC zu einem sicheren Ort zu machen, in dem Gewalt keinen Platz findet. 

Was bedeutet das für Gliederungen und Ehrenamtliche?

Ein Kinderschutzkonzept ist nicht nur ein Papier, es geht um eine gemeinsame Haltung: Kinderschutz wird zur Priorität im ADFC! 

Kinderschutz im ADFC ernst zu nehmen, bedeutet auch zusätzlichen Aufwand für die Ehren- und Hauptamtliche. Das wird die Vorstände von Gliederungen genauso betreffen, wie diejenigen, die die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen: 

  • Mit dem Kinderschutzkonzept vertraut machen und Checklisten nutzen
  • erweiterte Führungszeugnisse einsehen
  • Unterrichtung und Schulung für Aktive
  • Verhaltenskodex für den Umgang mit Kindern beachten

Diese Präventionsmaßnahmen richten sich immer nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts mit Kindern. Dabei ist stets auch im Blick, dass die Umsetzung den ADFC stärken und nicht behindern soll, und die verbandliche Perspektive wird einbezogen. 

Unterstützung durch die Bundesebene für Euch vor Ort

Wir lassen euch mit der Umsetzung nicht alleine! Wir planen daher auch, wie wir die Aktiven vor Ort und in den Landesverbänden unterstützen können, zum Beispiel mit:

  • regelmäßigen Austausch-Angebote in der ADFC-Akademie
  • Checklisten
  • eine Ansprechperson in der Bundesgeschäftsstelle
  • Beratung durch Kinderschutzfachkraft für den Umgang mit Vor- und Verdachtsfällen

Gliederungen, die öffentliche Förderung für ihre Kinder- und Jugendarbeit erhalten müssen zusätzlich ein eigenes Kinderschutzkonzept verabschieden. Auch Gliederungen, die sehr intensive und umfangreiche Angebote (z. B. Ferienfreizeiten) haben, sollten dies tun. Dies kann so aussehen: 

  • Gemeinsam mit allen Beteiligten prüfen, welche ihrer Aktivitäten nicht oder nicht ausreichend vom ADFC-Kinderschutzkonzept abgedeckt sind, und dafür Lösungen entwickeln. Die Bundesgeschäftsstelle berät gerne und gibt Tipps für fachliche Beratung vor Ort.
  • Einen Beschluss fassen, dass das ADFC-Kinderschutzkonzept und zusätzlich die eigenen Bausteine gelten und darin auch Verantwortliche und Ansprechpersonen benennen.

Deine Ansprechperson in der Bundesgeschäftsstelle:
Johanna Drescher, kinderschutz@adfc.de

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