
Haftpflicht-Ausstieg © Unsplash
Abschaffung der Haftpflichtversicherung
BHV-Beschluss: Die ADFC-Haftpflichtversicherung ist mit Wirkung vom 1. Dezember 2024 für alle Mitglieder nur noch bis zum Ende ihres aktuellen Beitragsjahres im Beitrag enthalten.
Die Bundeshauptversammlung (BHV) hat beschlossen, die ADFC-Haftpflichtversicherung nicht weiter als Leistung für Mitglieder anzubieten. Sie ist daher ab 1. Dezember für alle Mitglieder nur noch bis zum Ende ihres aktuellen Beitragsjahres wirksam. Es hat sich gezeigt, dass die Haftpflichtversicherung in der Vergangenheit nur von einer sehr kleinen Anzahl von Mitgliedern (im Jahr 2023 gab es lediglich 10 Schadensmeldungen) in Anspruch genommen wurde. Der Bedarf an dieser Leistung ist also inzwischen sehr gering. Die Vereinshaftpflichtversicherung für Ehrenamtliche, wie z.B. Radtourenleiter:innen, ist von dieser Änderung nicht betroffen. Sie bleibt selbstverständlich wie bisher bestehen. Was entfällt, ist die Haftpflichtversicherung für Mitglieder, die nur eintrat, wenn das Mitglied selbst keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte.
Wir werden alle unsere Mitglieder per Brief in der Jahresrechnung sowie auf der Website (www.adfc.de/haftpflicht) und die Mitglieder mit Mailadresse in einer gesonderten E-Mail darüber informieren. Diverse Werbemittel werden überarbeitet und sollen schnellstmöglich zur Verfügung stehen. Im ADFC-Versand seht Ihr, welche Materialien in neuer Auflage erhältlich sind. Folgende Flyer sind “betroffen” und sollen nicht mehr verteilt werden:
- ADFC-Tipps für Radreisen und Radausflüge
- ADFC-Pannenhilfe
- Image Flyer
- Sicher unterwegs
Wir bitten Euch ab sofort eure Websites dahingehend zu überarbeiten, kein veraltetes Material mehr zu nutzen und auf die aktualisierten Auflagen zu warten. Textbausteine für die Mitgliederkommunikation findet Ihr hier im Anhang.
Weitere Informationen und überarbeitete Materialien folgen in Kürze.
Für die Kommunikation an unsere Bestands- und Neumitglieder bedeutet das im Genauem:
Bestandsmitglieder:
- Die Bestandsmitglieder mit Beitragsfälligkeit 01.01.2025 bekommen Anfang Dezember 2024 ihr Jahresschreiben mit Rechnung und Ausweis. Sie werden darüber informiert, dass sie die Haftpflicht nur noch bis zum Ende des laufenden Monats, also nur noch bis Ende Dezember 2024 in Anspruch nehmen können.
- Die Bestandsmitglieder mit Beitragsfälligkeit 01.02.2025 bekommen Anfang Januar 2025 ihr Jahresschreiben mit Rechnung und Ausweis. Sie werden darüber informiert, dass sie die Haftpflicht nur noch bis zum Ende des laufenden Monats, also nur noch bis Ende Januar 2025 in Anspruch nehmen können.
- Und so weiter. Die letzten Bestandsmitglieder, die über Haftpflichtversicherung-Abschaffung informiert werden müssen, sind die mit Beitragsfälligkeit 01.12.2025, die Anfang November 2024 ihr Jahresschreiben mit Rechnung und Ausweis bekommen. Sie werden darüber informiert, dass sie die Haftpflicht nur noch bis zum Ende des laufenden Monats im kommenden Jahr, also nur noch bis Ende November 2025 in Anspruch nehmen können.
Neumitglieder:
- Die Neumitglieder aus dem November 2024 haben die Beitragsfälligkeit 01.12.2024 und können noch bis Ende November 2025 die Haftpflicht in Anspruch nehmen. Sie erhielten/erhalten mit dem Begrüßungsschreiben den bisherigen Versicherungsflyer, noch MIT Hinweis auf die Haftpflicht.
- Die Neumitglieder aus dem Dezember 2024 haben die Beitragsfälligkeit 01.01.2025 und können die Haftpflicht gar nicht mehr in Anspruch nehmen. Sie erhalten mit dem Begrüßungsschreiben einen aktualisierten Versicherungsflyer OHNE Hinweis auf die Haftpflicht.








