Rechtsschutzversicherung - ADFC Böblingen-Sindelfingen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Böblingen-Sindelfingen e. V.

Rechtsschutzversicherung

Diese Handreichung ist kein Ersatz für Versicherungsbedingungen. Bei allen Fragen, die ihr als ADFC-Aktive nicht beantworten wollt oder könnt, soll die Anschrift oder Telefonnummer von P & P Pergande & Pöthe GmbH genannt werden.

Versichert sind alle persönlichen Mitglieder. In der Fördermitgliedschaft ist kein Versicherungsschutz enthalten. Rechtsschutzversicherungen beruhen auf den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die bei allen Gesellschaften gelten. Darüber hinaus sind mit dem ADFC besondere Bedingungen vereinbart worden. Was für den ADFC-Schutz gilt finde ihr auf diesen Seiten.

Die Rechtsschutzversicherung, die in der ADFC-Mitgliedschaft inkludiert ist

Sie gilt in Europa und den Anrainerstaaten des Mittelmeeres, sowie den Kanaren, Azoren und Madeira bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr. Die Höchstleistung des Versicherers beträgt in Europa 1.000.000 € je Versicherungsfall, außerhalb von Europa 100.000 €. Der Versicherer nimmt die rechtlichen Interessen der Versicherten wahr und trägt bedingungsgemäß die hierbei entstehenden Kosten. Versicherungsschutz wird den versicherten Personen als direkte Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr gewährt und zwar als Radfahrer, Fußgänger oder Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln.

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen im Rahmen des § 14 Abs. 1 ARB.
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes. Bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen und -bußen über 150 € sind Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren eingeschlossen, und zwar für insgesamt zwölf Anträge je Versicherungsfall.

Beispiel: Zwei Radler prallen zusammen und können sich über Schuld und Schadenabwicklung nicht einigen. Das ADFC-Mitglied erhält Rechtsschutz, um die Ansprüche bei der Gegenseite durchzusetzen.

Was man noch wissen sollte

Der Versicherungsschutz wird bei der Rechtsschutzversicherung nur subsidiär gewährt, d. h. die ADFC-Versicherung tritt nur ein, wenn das Mitglied keine eigene private Rechtsschutzversicherung hat. 

Die Selbstbeteiligungen haben wir vereinbart, weil wir eine Preiserhöhung durch viele kleine Schäden - für die man eigentlich keine Versicherung braucht, weil sie die Existenz nicht gefährden, - verhindern wollen. Eine Versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn viele jeweils wenig einzahlen, damit wenigen, wenn es ernst wird, groß geholfen werden kann. Die Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung 300 €.

Die Wartezeit gilt nur für Versicherungen im Rahmen des Mitgliedsbetrages: Um zu verhindern, dass Nichtmitglieder nach Schadensfällen schnell in den ADFC eintreten (vielleicht sogar unter Rückdatierung des Aufnahmeantrages), um sich so billig Versicherungsschutz zu besorgen, wurde eine Wartezeit von einem Monat mit unserem Partner vereinbart. Bitte macht euch klar, das beschriebene Tun ist Versicherungsbetrug und damit strafrechtlich relevant. Ausnahmen von der Wartezeit sind möglich, wenn Versicherungsbetrug eindeutig ausgeschlossen ist. Es besteht kein Anspruch auf Ausnahmen.

Kontakt zu Pergande & Pöthe

Zusätzlich bietet Pergande & Pöthe Versicherungen zu vergünstigten Konditionen für ADFC-Mitglieder an. Weitere Informationen dazu und Versicherungsbedingungen können direkt bei Pergande & Pöthe eingesehen werden. Unser Partner ist Versicherungsmakler, d. h. er vermittelt nicht bei einzelnen Versicherungen immer das gleiche Unternehmen, sondern kann Kunden beraten und dann die günstigste Verbindung von gewünschtem Schutz und Preis vermitteln. Es ist daher nicht sinnvoll, an alle ADFC-Infoläden die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu liefern, weil sonst die Bedingungen von vielen Gesellschaften vorrätig gehalten und aktualisiert werden müssten. Die beste Beratung, die ihr Mitgliedern und zukünftigen Mitgliedern geben könnt, ist die Telefonnummer von Pergande & Pöthe GmbH. Ihr solltet nicht den Anspruch entwickeln, Versicherungsberater zu sein!

P&P Pergande & Pöthe GmbH
Schloßstraße 2-6
22041 Hamburg
Telefon: 040/68 28 69-0
Fax: 040/68 28 69-50
E-Mail: info [at] pundpgmbh.de

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